Was kostet der Anwalt?

So wie der Arztbesuch ist auch die Hilfe des Rechtsanwalts leider nicht umsonst zu haben. Viele fühlen sich durch diese Tatsache abgeschreckt, und befürchten, sich neben ihrem eigentlichen Problem nur noch eine weitere hohe Rechnung einzuhandeln.

Diese Angst ist aber unbegründet. Was anwaltlicher Rat kostet, ist per Gesetz geregelt und daher niemals überraschend. Unsere Kanzlei rechnet ausschließlich nach Gesetz ab, nicht nach Stunden. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben kann es sein, dass Sie die Kosten nicht selbst zu tragen haben.

Für Selbstzahler ist zudem seit Mai 2011 entschieden, dass Prozesskosten (und dazu zählen auch die gesetzlichen Gebühren des Anwaltes) grundsätzlich bei der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.

Wenn Sie sich die anwaltliche Hilfe nicht leisten können, besteht unter Umständen die Möglichkeit, Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vom Staat in Anspruch zu nehmen.

Sie sehen: dass anwaltliche Unterstützung Geld kostet, ist kein Grund, sie nicht oder zu spät in Anspruch zu nehmen.