Das erste Gespräch beim Anwalt

Rufen Sie uns an und schildern Sie uns kurz Ihren Fall. Wir können Ihnen dann gleich sagen, ob sie damit bei uns an der richtigen Adresse sind. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch.

Wenn Sie uns nach diesem Beratungsgespräch mit Ihrer Angelegenheit betrauen wollen, erteilen Sie uns eine Vollmacht, die uns erlaubt, in Ihrem Namen für Sie weiter tätig zu werden.

Bitte beachten Sie, dass für dieses Gespräch Gebühren entstehen, und zwar in Höhe von max. 190€ zzgl. Mehrwertsteuer - je nach Dauer und Umfang.